EU-Verordnung

Die europäische Verordnung zum Ökologischen Landbau besteht seit 1992. Alle Lebensmittel, die mit den Begriffen »öko« oder »bio« beworben werden, müssen nach den Vorgaben dieser Richtlinie erzeugt werden. Damit besteht eine klare, gesetzlich definierte Abgrenzung zwischen der ökologischen und der konventionellen Produktion. Betriebe, die Ökoprodukte erzeugen, werden mindestens einmal im Jahr auf die Einhaltung der Richtlinie kontrolliert. Da es sich um eine europäische Verordnung handelt, der alle Mitgliedsstaaten zustimmen müssen, definiert sie lediglich einen Mindeststandard. Die Richtlinien von Demeter und den anderen deutschen Anbauverbänden sind in vielen Punkten weit strenger.

Bio-Siegel Deutschland, EU-Bio-Logo

Seit Juli 2010 müssen alle in Europa erzeugten Bio-Produkte mit dem europäischen Bio-Logo gekennzeichnet werden.

Das deutsche Bio-Siegel (links) wurde 2001 ins Leben gerufen. Es garantiert, dass die so gekennzeichneten Produkte nach den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert wurden.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bio-siegel.de